V-NISSG
Kosmetische Behandlungen mit Geräten, die nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall erzeugen, können die Haut, die Augen oder andere Gewebe stark belasten, so dass die Gesundheits-Grenzwerte überschritten sind.
Das «Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall NISSG» und die «Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall V-NISSG» regeln seit dem 1. Juni 2019 die Verwendung der Geräte für kosmetische Behandlungen.
Damit die Gesundheit von Kundinnen und Kunden nicht gefährdet ist, dürfen solche Behandlungen ab dem 1. Juni 2024 nur noch von Personen mit Sachkundenachweise oder Ärzten durchgeführt werden.
Als ausgewiesene Experten sind Dr. med. Clarence P. Davis und Elena Triner stolz auch in Zukunft Ihre Ansprechpersonen für das breite Spektrum an Schönheitsbehandlungen zu sein.